Ein Mietvertrag muss für beide Seiten rechtssicherheit bieten. Die Baulückennutzung mit Tiny-Häusern ist Neuland, deshalb kann nicht auf ein Standard-Vertrag zurückgegriffen werden. Der Verein ist momentan im Erfahrungsaustausch mit anderen Vereinen, mit der Stadt Schorndorf (die selbst eine Tiny-Haus Initiative gestartet hat) und Architekten. Demnächst wird es vom Verein einen Muster-Grundstücksmietvertrag nach § 65 BGB geben.